Vorstand

Michaela Wilske

LL.B./Stiftungsmanagerin DSA
Vorsitzende

Herr Dirk Jürgens

Rechtsanwalt
Stellv. Vorsitzender

Herr Torsten Wirth

Diplomierter Bankbetriebswirt ADG

Stiftungsvorstand

1) Organ der Stiftung ist der Stiftungsvorstand. Dieser besteht zu Lebzeiten, bzw. solange der Stifter im Amt ist, aus 4 Personen, nämlich

  • dem Stifter als Vorsitzenden,
  • einem stellvertretenden Vorsitzenden,
  • und zwei weiteren Vorstandsmitgliedern.

2) Mit Ausscheiden des Stifters durch Tod oder Amtsniederlegung reduziert sich der Vorstand auf einen Vorsitzenden, einen stellvertretenden Vorsitzenden und ein weiteres Vorstandsmitglied.

3) Die Amtsdauer der Vorstandsmitglieder ist unbefristet. Das Amt des Vorstandsmitgliedes endet durch Tod oder jederzeit mögliche Amtsniederlegung oder Beschluss des Restvorstandes, soweit es nicht den Stifter betrifft.

4) Eines der Vorstandsmitglieder soll immer ein/e Mitarbeiter/in der Volksbank Lübeck eG sein. Dieses Vorstandsmitglied wird vom Vorstand der Volksbank Lübeck eG bestimmt und kann jederzeit aus wichtigem Grunde von diesem abberufen werden. Das Einverständnis des Stifters für Berufung und Abberufung ist vom Vorstand der Volksbank Lübeck eG vorher einzuholen.

5) Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds erfolgt unverzügliche Neubestellung. Soweit dies nicht durch den Vorstand der Volksbank wie vor erfolgt, beschließt zu Lebzeiten der Stifter über die Neubesetzung, alsdann der Restvorstand. Kommt eine Einigung nicht zustande, entscheidet der Vorstand der Volksbank Lübeck eG. Bis zur Ergänzung verringert sich die Anzahl der Vorstandsmitglieder um die Anzahl der ausgeschiedenen Personen.

6) Der erste Vorstand wird nebst Funktion im Stiftungsgeschäft bestellt.
Der Stifter ist lebzeitig Vorsitzender der Stiftung. Soweit nicht der Gründungsvorstand und der Stifter betroffen sind, bestimmt der Vorstand die jeweilige Funktion der Mitglieder. Bei jedem Wechsel ist diese Bestimmung zu wiederholen.

7) Der Stiftungsvorstand vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich jeweils durch zwei seiner Mitglieder gemeinsam.